Bis zu EUR 100.000 Steuer-Gutschrift für Investments durch Business Angels
Bis zu EUR 100.000: Steuer-Gutschrift für Investments durch Business Angels
Seit dem 1. Januar 2026 bietet das Luxemburger Start-ups Ökosystem Gründern und Investoren einen weiteren sehr attraktiven Standortvorteil an, den Crédit d’impôt Start-up: Eine Steuergutschrift von bis zu EUR 100.000 für Business Angels und Investoren.(1)
Was ist eine „Steuergutschrift“?
Eine Steuergutschrift in diesem Sinne reduziert direkt die fällige Einkommensteuer (nicht nur das zu versteuernde Einkommen).
Sie ist nicht auszahlbar und besteht nur im Rahmen der im Artikel erklärten Kriterien. Sie erlaubt damit strukturell eine Reduzierung zukünftiger Steuerzahlungen – Liquidität, die Business Angels und Investoren damit im Folgejahr(en) zur Verfügung stehen.
Für Start-ups kann das ein starker Hebel sein, um Angel‑Tickets schneller zu schließen, weil der Investor ein planbares Steuer‑Upside hat.
Unter den nachfolgend im Detail aufgelisteten und erläuterten Zulässigkeitskriterien erhalten Business Angels und Investoren seit diesem Jahr 20% ihrer Eigenkapitalinvestitionen als Steuergutschrift zurück. Wenn die Gutschrift höher ist als die Steuer, wird der Überschuss nicht ausgezahlt, kann aber grundsätzlich ins Folgejahr vorgetragen werden.
Eigenkapitalinvestitionen sind dabei auf EUR 100.000 Steuergutschrift pro Steuerjahr und Person begrenzt – Investitionen oberhalb dieses Jahreshöchstbetrags bringen keinen Steuervorteil und können auch nicht ins Folgejahr vorgetragen werden.
Voraussetzungen für Investoren:

Wer?
In Luxemburg ansässige natürliche Personen sowie bestimmte nichtansässige Personen, die wie Ansässige behandelt werden (Assimilation)

Wie?
Direkte Bareinlage in neu ausgegebene, voll eingezahlte, namentliche Anteile – bei Gründung oder durch Kapitalerhöhung.

Mindesthaltedauer:
3 Jahre. Anteile, die über ein steuerlich transparentes Vehikel gehalten werden, werden proportional zum Anteil an diesem Vehikel einem direkten halten gleichgestellt.

Ausgeschlossen:
Gründer und Mitarbeiter des Start-ups im relevanten Jahr (Förderlogik: externe Angels).

Investitionskriterien:

Mindestbetrag:
EUR 10.000 pro Investor und Start-up

Maximal förderfähiger Betrag:
EUR 500.000 bzw. 30% Beteiligung am Start-up – Investition oberhalb dieses Betrags bzw. Caps sind zwar möglich, aber führen zu keiner Steuergutschrift

Berechnung:
Investitionsbetrag unter Berücksichtigung eines etwaigen Agios und unbeachtet solcher Investitionen ohne entsprechende Ausgabe von Anteilen

Start-up Cap:
max. EUR 1,5 Mio. EUR förderfähige kumulierte Investments (über alle berechtigten Investoren) pro Start-up

Investition mit Innovationscharakter:
Mittel sollen gezielt Innovation fördern (mehr hierzu in der Infobox)
Zum Innovationscharakter:
In der parlamentarischen Darstellung wird u. a. verlangt, dass das Start-up mindestens 15% in Forschung & Entwicklung (F&E) investiert, um den Innovationscharakter abzusichern. Zusätzlich wird in Fachzusammenfassungen zur Umsetzung hervorgehoben, dass auch personelle Mindestkapazitäten (z.B. mindestens zwei Mitarbeiter (vollzeitäquivalent)) und eine bestätigte F&E-Quote eine Rolle spielen können.
Zulässige Startups:

Rechtsform:
Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Steuerstatus:
Voll steuerpflichtig in Luxemburg oder im EWR mit Betriebsstätte in Luxemburg

Alter:
Höchstens 5 Jahre alt*

Mitarbeiterzahl:
Weniger als 50 Beschäftigte*

Umsatz oder Bilanzsumme:
Bis zu EUR 10 Mio.*

Gruppen-Bewertung:
Bei Gruppenzugehörigkeit werden Alter und Größenmerkmale auf Gruppenebene geprüft und sind in der Regel zu bestätigen

Ausgeschlossen:
Die Förderung schließt einige Unternehmenszwecke explizit aus (Auswahl):
- Anwaltskanzleien
- Audit/Revision/Accounting
- Unternehmen, deren Hauptzweck Immobilien ist (Bau, Entwicklung, Handel, Vermietung, Verwaltung, Promotion, Verwertung oder Veräußerung von Immobilien/Rechten) oder das Halten von Beteiligungen an solchen Gesellschaften
- Venture‑Capital‑Gesellschaften (im Sinne des SICAR‑Gesetzes)
- Unternehmen, die durch Fusion oder Spaltung entstanden sind (im Sinne der EU‑Vorgaben)
- Unternehmen, die seit Gründung Dividenden ausgeschüttet oder ihr Kapital herabgesetzt haben (Ausnahme: Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung)
*Stichtag ist jeweils das Ende des relevanten Steuerjahrs für das die Gutschrift beantragt wird.
So könnt Ihr Euch vorbereiten:
Als Business Angel / Investor:
Da der Credit nicht auszahlbar ist, lohnt die Nutzung besonders, wenn künftig ausreichend Einkommensteuer anfällt (ggf. mit Vortrag).
Über 30% wird die Bemessungsgrundlage gekappt – das kann bei Seed-Runden relevant werden.
Die 3-Jahres-Haltedauer muss in der Deal-Struktur mitgedacht werden (Exit-Rechte, Liquidationspräferenzen, Drag/Tag, Secondary).
Da das Kriterium „Direktinvestment“ zentral ist und in Gutachten diskutiert wurde, sollte sauber dokumentiert werden, wie die Beteiligung gehalten wird.
Für Start-ups:
Wer die F&E-Quote und Mindestressourcen nachweisen muss, sollte Reporting und Bestätigungen früh vorbereiten.
Das Zusammenspiel aus EUR 1,5 Mio. Gesamtschwelle und Investoren-Cap kann die Rundengröße und Investorenauswahl beeinflussen.
Wenn Tätigkeiten potenziell in ausgenommenen Bereichen liegen, sollte man das vor Investorengesprächen klären.
Ausblick
Luxemburg nutzt steuerliche Instrumente zunehmend, um Transformation und Innovation zu beschleunigen – neben dem neuen Start-up‑Credit existieren auch modernisierte Investitionssteueranreize für Unternehmen im Bereich Digital/Green Transition.
Die neue Start-up-Steuergutschrift kann für Business Angels ein starker Hebel sein: 20% Steuerreduktion auf qualifizierende Equity‑Investments sind im europäischen Vergleich ein klares Signal.
Gleichzeitig sind die Bedingungen (Innovationskriterien, Haltefrist, Direktinvestment, Caps) so gestaltet, dass Strukturierung, Nachweise und Timing entscheidend werden. Wer 2026 investieren will, sollte deshalb bereits bei der Term Sheet‑Phase sicherstellen, dass Investmentform, Cap‑Table‑Effekte und Dokumentation zur steuerlichen Zielsetzung passen.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
About
Dr. Björn Bronger, MBA ist unabhängiger Berater von Startups und Rechtsanwalt sowie Lehrbeauftragter für Entrepreneurship an der Luxembourg School of Business (LSB).
Im Zusammenhang Finanzierungsrunden begleitet Björn Business Angels und Start-ups dabei, Transaktionen so zu strukturieren, dass diese von der neuen 20% Steuergutschrift profitieren – vom ersten Gespräch bis zur sauberen Dokumentation. Hierzu gehören:
- Runden- & Cap-Table-Design (Ownership‑Grenzen, Ticket‑Splits, Syndikate)
- Investor-Readiness (Pitch‑Sparring, Unterlagenpaket, Q&A‑Vorbereitung)
- Deal-Roadmap & Dokumenten-Hygiene (was muss wann vorliegen, wer liefert was)
- Founder-Sparring (Finanzierungsstrategie, Governance‑Setup, Verhandlungshebel)
(1) Artikel 154quaterdecies des Luxemburgischen Einkommensteuergesetz eingeführt durch das Gesetz vom 19. Dezember 2025.
Weitere News
InvestEU: Struktur und Finanzierung (Buchbeitrag)
1. September 2024
AnalysenVeröffentlichungenRecht
Beitrag









