1. Januar 2026  ·  Analysen · Recht · Start-ups & Entrepreneurs · Luxemburg

Bis zu EUR 100.000 Steuer-Gutschrift für Investments durch Business Angels

Seit dem 1. Januar 2026 bietet das Luxemburger Start-ups-Ökosystem Gründern und Investoren einen weiteren sehr attraktiven Standortvorteil an, den Crédit d’impôt Start-up: eine Steuergutschrift von bis zu EUR 100.000 für Business Angels und Investoren.(1)

Was ist eine „Steuergutschrift“?

Eine Steuergutschrift in diesem Sinne reduziert direkt die fällige Einkommensteuer (nicht nur das zu versteuernde Einkommen). Sie ist nicht auszahlbar und besteht nur im Rahmen der im Artikel erklärten Kriterien. Sie erlaubt damit strukturell eine Reduzierung zukünftiger Steuerzahlungen – Liquidität, die Business Angels und Investoren im Folgejahr zur Verfügung steht.

Für Start-ups kann das ein starker Hebel sein, um Angel-Tickets schneller zu schließen, weil der Investor ein planbares Steuer-Upside hat.

Unter den nachfolgend aufgelisteten Zulässigkeitskriterien erhalten Business Angels und Investoren seit diesem Jahr 20% ihrer Eigenkapitalinvestitionen als Steuergutschrift zurück. Ist die Gutschrift höher als die Steuer, wird der Überschuss nicht ausgezahlt, kann aber grundsätzlich ins Folgejahr vorgetragen werden.

Eigenkapitalinvestitionen sind dabei auf EUR 100.000 Steuergutschrift pro Steuerjahr und Person begrenzt – Investitionen oberhalb dieses Jahreshöchstbetrags bringen keinen Steuervorteil und können auch nicht ins Folgejahr vorgetragen werden.

Voraussetzungen für Investoren

Wer?

In Luxemburg ansässige natürliche Personen sowie bestimmte nichtansässige Personen, die wie Ansässige behandelt werden (Assimilation).

Wie?

Direkte Bareinlage in neu ausgegebene, voll eingezahlte, namentliche Anteile – bei Gründung oder durch Kapitalerhöhung.

Mindesthaltedauer

3 Jahre. Anteile über ein steuerlich transparentes Vehikel werden proportional einem direkten Halten gleichgestellt.

Ausgeschlossen

Gründer und Mitarbeiter des Start-ups im relevanten Jahr (Förderlogik: externe Angels).

Investitionskriterien

Mindestbetrag

EUR 10.000 pro Investor und Start-up.

Maximal förderfähiger Betrag

EUR 500.000 bzw. 30% Beteiligung am Start-up – Investitionen oberhalb dieses Betrags bzw. Caps sind möglich, führen aber zu keiner Steuergutschrift.

Berechnung

Investitionsbetrag unter Berücksichtigung eines etwaigen Agios, unbeachtet solcher Investitionen ohne entsprechende Ausgabe von Anteilen.

Start-up Cap

Max. EUR 1,5 Mio. förderfähige kumulierte Investments (über alle berechtigten Investoren) pro Start-up.

Investition mit Innovationscharakter

Mittel sollen gezielt Innovation fördern (mehr dazu in der Infobox).

Zum Innovationscharakter:

In der parlamentarischen Darstellung wird u. a. verlangt, dass das Start-up mindestens 15% in Forschung & Entwicklung (F&E) investiert, um den Innovationscharakter abzusichern. Zusätzlich wird hervorgehoben, dass auch personelle Mindestkapazitäten (z. B. mindestens zwei Mitarbeiter, vollzeitäquivalent) und eine bestätigte F&E-Quote eine Rolle spielen können.

Zulässige Start-ups

Rechtsform

Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.

Steuerstatus

Voll steuerpflichtig in Luxemburg oder im EWR mit Betriebsstätte in Luxemburg.

Alter

Höchstens 5 Jahre alt.*

Mitarbeiterzahl

Weniger als 50 Beschäftigte.*

Umsatz oder Bilanzsumme

Bis zu EUR 10 Mio.*

Gruppen-Bewertung

Bei Gruppenzugehörigkeit werden Alter und Größenmerkmale auf Gruppenebene geprüft und sind in der Regel zu bestätigen.

Ausgeschlossene Unternehmenszwecke

Die Förderung schließt einige Unternehmenszwecke explizit aus (Auswahl):

  • Anwaltskanzleien
  • Audit / Revision / Accounting
  • Unternehmen, deren Hauptzweck Immobilien ist (Bau, Entwicklung, Handel, Vermietung, Verwaltung, Promotion, Verwertung oder Veräußerung von Immobilien/Rechten) oder das Halten von Beteiligungen an solchen Gesellschaften
  • Venture-Capital-Gesellschaften (im Sinne des SICAR-Gesetzes)
  • Unternehmen, die durch Fusion oder Spaltung entstanden sind (im Sinne der EU-Vorgaben)
  • Unternehmen, die seit Gründung Dividenden ausgeschüttet oder ihr Kapital herabgesetzt haben (Ausnahme: Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung)

* Stichtag ist jeweils das Ende des relevanten Steuerjahrs, für das die Gutschrift beantragt wird.

So könnt Ihr Euch vorbereiten

Als Business Angel / Investor

Timing und Steuerprofil planen

Da der Credit nicht auszahlbar ist, lohnt die Nutzung besonders, wenn künftig ausreichend Einkommensteuer anfällt (ggf. mit Vortrag).

Beteiligungsquote im Blick behalten

Über 30% wird die Bemessungsgrundlage gekappt – das kann bei Seed-Runden relevant werden.

Haltefrist ernst nehmen

Die 3-Jahres-Haltedauer muss in der Deal-Struktur mitgedacht werden (Exit-Rechte, Liquidationspräferenzen, Drag/Tag, Secondary).

Strukturierung dokumentieren

Da das Kriterium „Direktinvestment“ zentral ist und in Gutachten diskutiert wurde, sollte sauber dokumentiert werden, wie die Beteiligung gehalten wird.

Für Start-ups

Innovationsnachweis früh aufsetzen

Wer die F&E-Quote und Mindestressourcen nachweisen muss, sollte Reporting und Bestätigungen früh vorbereiten.

Cap Table & Rundenplanung

Das Zusammenspiel aus EUR 1,5 Mio. Gesamtschwelle und Investoren-Cap kann die Rundengröße und Investorenauswahl beeinflussen.

Sektor-Ausnahmen prüfen

Wenn Tätigkeiten potenziell in ausgenommenen Bereichen liegen, sollte man das vor Investorengesprächen klären.

Ausblick

Luxemburg nutzt steuerliche Instrumente zunehmend, um Transformation und Innovation zu beschleunigen – neben dem neuen Start-up-Credit existieren auch modernisierte Investitionssteueranreize für Unternehmen im Bereich Digital/Green Transition.

Die neue Start-up-Steuergutschrift kann für Business Angels ein starker Hebel sein: 20% Steuerreduktion auf qualifizierende Equity-Investments sind im europäischen Vergleich ein klares Signal.

Gleichzeitig sind die Bedingungen (Innovationskriterien, Haltefrist, Direktinvestment, Caps) so gestaltet, dass Strukturierung, Nachweise und Timing entscheidend werden. Wer 2026 investieren will, sollte deshalb bereits in der Term-Sheet-Phase sicherstellen, dass Investmentform, Cap-Table-Effekte und Dokumentation zur steuerlichen Zielsetzung passen.

(1) Artikel 154quaterdecies des Luxemburgischen Einkommensteuergesetzes, eingeführt durch das Gesetz vom 19. Dezember 2025.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

About

Dr. Björn Bronger, MBA ist Strategischer Berater von Start-ups und Rechtsanwalt sowie Lehrbeauftragter für Entrepreneurship an der Luxembourg School of Business (LSB).

Er berät Gründer, Investoren, Private Clients und Family Offices an der Schnittstelle von Strategie, Finanzierung und Recht. Schwerpunkte:

  • Startups & Entrepreneurs (Gründung, Finanzierungsrunden, ESOP, Exit)
  • Corporate Governance (Gremien, Organpflichten, Gesellschafterbeziehungen)
  • Verträge (wirtschaftlich wirksam, rechtlich belastbar)
  • Einwanderung & Aufenthalt (Markteintritt, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft)
Dr. Björn Bronger

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