
Bis zu EUR 100.000 Steuer-Gutschrift für Investments durch Business Angels
Seit dem 1. Januar 2026 bietet das Luxemburger Start-ups-Ökosystem Gründern und Investoren einen weiteren sehr attraktiven Standortvorteil an, den Crédit d’impôt Start-up: eine Steuergutschrift von bis zu EUR 100.000 für Business Angels und Investoren.(1)
Was ist eine „Steuergutschrift“?
Eine Steuergutschrift in diesem Sinne reduziert direkt die fällige Einkommensteuer (nicht nur das zu versteuernde Einkommen). Sie ist nicht auszahlbar und besteht nur im Rahmen der im Artikel erklärten Kriterien. Sie erlaubt damit strukturell eine Reduzierung zukünftiger Steuerzahlungen – Liquidität, die Business Angels und Investoren im Folgejahr zur Verfügung steht.
Für Start-ups kann das ein starker Hebel sein, um Angel-Tickets schneller zu schließen, weil der Investor ein planbares Steuer-Upside hat.
Unter den nachfolgend aufgelisteten Zulässigkeitskriterien erhalten Business Angels und Investoren seit diesem Jahr 20% ihrer Eigenkapitalinvestitionen als Steuergutschrift zurück. Ist die Gutschrift höher als die Steuer, wird der Überschuss nicht ausgezahlt, kann aber grundsätzlich ins Folgejahr vorgetragen werden.
Eigenkapitalinvestitionen sind dabei auf EUR 100.000 Steuergutschrift pro Steuerjahr und Person begrenzt – Investitionen oberhalb dieses Jahreshöchstbetrags bringen keinen Steuervorteil und können auch nicht ins Folgejahr vorgetragen werden.
Voraussetzungen für Investoren
Wer?
In Luxemburg ansässige natürliche Personen sowie bestimmte nichtansässige Personen, die wie Ansässige behandelt werden (Assimilation).
Wie?
Direkte Bareinlage in neu ausgegebene, voll eingezahlte, namentliche Anteile – bei Gründung oder durch Kapitalerhöhung.
Mindesthaltedauer
3 Jahre. Anteile über ein steuerlich transparentes Vehikel werden proportional einem direkten Halten gleichgestellt.
Ausgeschlossen
Gründer und Mitarbeiter des Start-ups im relevanten Jahr (Förderlogik: externe Angels).
Investitionskriterien
Mindestbetrag
EUR 10.000 pro Investor und Start-up.
Maximal förderfähiger Betrag
EUR 500.000 bzw. 30% Beteiligung am Start-up – Investitionen oberhalb dieses Betrags bzw. Caps sind möglich, führen aber zu keiner Steuergutschrift.
Berechnung
Investitionsbetrag unter Berücksichtigung eines etwaigen Agios, unbeachtet solcher Investitionen ohne entsprechende Ausgabe von Anteilen.
Start-up Cap
Max. EUR 1,5 Mio. förderfähige kumulierte Investments (über alle berechtigten Investoren) pro Start-up.
Investition mit Innovationscharakter
Mittel sollen gezielt Innovation fördern (mehr dazu in der Infobox).
Zum Innovationscharakter:
In der parlamentarischen Darstellung wird u. a. verlangt, dass das Start-up mindestens 15% in Forschung & Entwicklung (F&E) investiert, um den Innovationscharakter abzusichern. Zusätzlich wird hervorgehoben, dass auch personelle Mindestkapazitäten (z. B. mindestens zwei Mitarbeiter, vollzeitäquivalent) und eine bestätigte F&E-Quote eine Rolle spielen können.
Zulässige Start-ups
Rechtsform
Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.
Steuerstatus
Voll steuerpflichtig in Luxemburg oder im EWR mit Betriebsstätte in Luxemburg.
Alter
Höchstens 5 Jahre alt.*
Mitarbeiterzahl
Weniger als 50 Beschäftigte.*
Umsatz oder Bilanzsumme
Bis zu EUR 10 Mio.*
Gruppen-Bewertung
Bei Gruppenzugehörigkeit werden Alter und Größenmerkmale auf Gruppenebene geprüft und sind in der Regel zu bestätigen.
Ausgeschlossene Unternehmenszwecke
Die Förderung schließt einige Unternehmenszwecke explizit aus (Auswahl):
- Anwaltskanzleien
- Audit / Revision / Accounting
- Unternehmen, deren Hauptzweck Immobilien ist (Bau, Entwicklung, Handel, Vermietung, Verwaltung, Promotion, Verwertung oder Veräußerung von Immobilien/Rechten) oder das Halten von Beteiligungen an solchen Gesellschaften
- Venture-Capital-Gesellschaften (im Sinne des SICAR-Gesetzes)
- Unternehmen, die durch Fusion oder Spaltung entstanden sind (im Sinne der EU-Vorgaben)
- Unternehmen, die seit Gründung Dividenden ausgeschüttet oder ihr Kapital herabgesetzt haben (Ausnahme: Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung)
* Stichtag ist jeweils das Ende des relevanten Steuerjahrs, für das die Gutschrift beantragt wird.
So könnt Ihr Euch vorbereiten
Als Business Angel / Investor
Timing und Steuerprofil planen
Da der Credit nicht auszahlbar ist, lohnt die Nutzung besonders, wenn künftig ausreichend Einkommensteuer anfällt (ggf. mit Vortrag).
Beteiligungsquote im Blick behalten
Über 30% wird die Bemessungsgrundlage gekappt – das kann bei Seed-Runden relevant werden.
Haltefrist ernst nehmen
Die 3-Jahres-Haltedauer muss in der Deal-Struktur mitgedacht werden (Exit-Rechte, Liquidationspräferenzen, Drag/Tag, Secondary).
Strukturierung dokumentieren
Da das Kriterium „Direktinvestment“ zentral ist und in Gutachten diskutiert wurde, sollte sauber dokumentiert werden, wie die Beteiligung gehalten wird.
Für Start-ups
Innovationsnachweis früh aufsetzen
Wer die F&E-Quote und Mindestressourcen nachweisen muss, sollte Reporting und Bestätigungen früh vorbereiten.
Cap Table & Rundenplanung
Das Zusammenspiel aus EUR 1,5 Mio. Gesamtschwelle und Investoren-Cap kann die Rundengröße und Investorenauswahl beeinflussen.
Sektor-Ausnahmen prüfen
Wenn Tätigkeiten potenziell in ausgenommenen Bereichen liegen, sollte man das vor Investorengesprächen klären.
Ausblick
Luxemburg nutzt steuerliche Instrumente zunehmend, um Transformation und Innovation zu beschleunigen – neben dem neuen Start-up-Credit existieren auch modernisierte Investitionssteueranreize für Unternehmen im Bereich Digital/Green Transition.
Die neue Start-up-Steuergutschrift kann für Business Angels ein starker Hebel sein: 20% Steuerreduktion auf qualifizierende Equity-Investments sind im europäischen Vergleich ein klares Signal.
Gleichzeitig sind die Bedingungen (Innovationskriterien, Haltefrist, Direktinvestment, Caps) so gestaltet, dass Strukturierung, Nachweise und Timing entscheidend werden. Wer 2026 investieren will, sollte deshalb bereits in der Term-Sheet-Phase sicherstellen, dass Investmentform, Cap-Table-Effekte und Dokumentation zur steuerlichen Zielsetzung passen.
(1) Artikel 154quaterdecies des Luxemburgischen Einkommensteuergesetzes, eingeführt durch das Gesetz vom 19. Dezember 2025.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
About
Dr. Björn Bronger, MBA ist Strategischer Berater von Start-ups und Rechtsanwalt sowie Lehrbeauftragter für Entrepreneurship an der Luxembourg School of Business (LSB).
Er berät Gründer, Investoren, Private Clients und Family Offices an der Schnittstelle von Strategie, Finanzierung und Recht. Schwerpunkte:
- Startups & Entrepreneurs (Gründung, Finanzierungsrunden, ESOP, Exit)
- Corporate Governance (Gremien, Organpflichten, Gesellschafterbeziehungen)
- Verträge (wirtschaftlich wirksam, rechtlich belastbar)
- Einwanderung & Aufenthalt (Markteintritt, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft)






